Wie berechnet man den Anspruch auf Jahresurlaub?

Schritt-für-Schritt-Anleitung, um den seit dem Eintrittsdatum angesparten bezahlten Jahresurlaub mit eigenen Unterlagen zu ermitteln.

Ofis masasında dizüstü bilgisayar, takvim ve evraklarla izin günlerini hesaplayan bir çalışan.

Kurze Antwort

Prüfen Sie Ihr Eintrittsdatum im SGK-Registrierungsauszug, zählen Sie die vollen Dienstjahre, lesen Sie die zu Alter und Betriebszugehörigkeit passende Urlaubsdauer im Artikel zum bezahlten Jahresurlaub des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 und vergleichen Sie sie mit dem Saldo in Lohnabrechnung oder HR-Portal. Bei Abweichung fordern Sie Ihre Urlaubskarte schriftlich von der Personalabteilung an.

Das brauchst du

Passwort für das Portal e-Devlet Kapısı oder elektronische bzw. mobile Signatur
Arbeitsvertrag und, falls vorhanden, der Text des Tarifvertrags
Letzte Lohnabrechnungen oder Zugangsdaten zum HR-Portal
Ausweisdokument (für das Geburtsdatum)

Schritt für Schritt

01

Eintrittsdatum bei der SGK prüfen

Melden Sie sich im Portal e-Devlet Kapısı an und geben Sie im Suchfeld "4A Tescil ve Hizmet Dökümü" (Registrierungs- und Dienstzeitauszug) ein. Klicken Sie auf "Sorgula" und lassen Sie sich die Ein- und Austrittsdaten je Betrieb anzeigen. Vergleichen Sie dieses Datum mit dem im Arbeitsvertrag, denn hier beginnt die Berechnung der Betriebszugehörigkeit.

02

Ununterbrochene Dienstzeit ermitteln

Zählen Sie vom Eintrittsdatum des Auszugs bis heute die vollen Jahre. Zeiten beim selben Arbeitgeber unter verschiedenen Betriebsnummern werden der Betriebszugehörigkeit hinzugerechnet; Unterbrechungen mit echtem Austritt markieren Sie einzeln. Für den Urlaubsanspruch müssen Sie die gesetzliche Mindestdienstzeit erfüllt haben.

03

Urlaubsstufe im Gesetz nachlesen

Öffnen Sie auf mevzuat.gov.tr den Text des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 und gehen Sie zum Artikel "Yıllık ücretli izin hakkı ve izin süreleri" (Recht auf bezahlten Jahresurlaub und Urlaubsdauer). Lesen Sie dort die Tagesanzahl für Ihre Dienstzeitspanne und Ihre Altersgruppe ab; die altersbedingten Ausnahmen stehen im selben Artikel.

04

Vertrag und Tarifvertrag abgleichen

Lesen Sie die Urlaubsklausel Ihres Arbeitsvertrags und den im Betrieb angewendeten Tarifvertrag. Diese Texte dürfen mehr Urlaub als das Gesetz gewähren, aber niemals weniger. Für Sie gilt immer die günstigere Regelung.

05

Saldo beim Arbeitgeber vergleichen

Öffnen Sie im HR-Portal den Bereich "İzin Talebi" oder "İzin Bakiyem" (Urlaubsantrag bzw. mein Urlaubssaldo). Gibt es kein Portal, verlangen Sie von der Personalabteilung eine Kopie der Urlaubskarte ("yıllık izin kayıt belgesi"). Gleichen Sie die genommenen Tage mit Ihrer eigenen Liste ab und lesen Sie den übertragenen Restsaldo ab.

06

Bei Abweichung schriftlich nachfragen

Stimmen Ihre Berechnung und die Aufzeichnung des Unternehmens nicht überein, fordern Sie per E-Mail oder Antrag die vollständige Berechnungsaufstellung an. Bleibt eine Antwort aus, können Sie sich über die Hotline ALO 170 an das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit wenden und notfalls bei der Provinzdirektion der Arbeitsagentur Beschwerde einlegen.

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Tipps

Bewahren Sie Kopien Ihrer Urlaubsanträge und der Genehmigungs-E-Mails im eigenen Archiv auf; die Beweislast liegt im Streitfall größtenteils beim Arbeitgeber, aber eigene Belege beschleunigen das Verfahren.
Wie sich Krankheitstage, unbezahlter Urlaub und Fehlzeiten auf die Dienstzeit auswirken, ist im Gesetz eigens geregelt; lesen Sie den betreffenden Artikel für Ihren Fall und klären Sie ihn mit der Personalabteilung.
Wechselt der Betrieb im Laufe des Jahres, Ihr Arbeitgeber bleibt aber derselbe, wird die Betriebszugehörigkeit nicht auf null gesetzt; prüfen Sie die Betriebsnummern im SGK-Auszug entsprechend.
Kontrollieren Sie den Urlaubssaldo mehrmals im Jahr statt erst zum Jahresende; früh entdeckte Fehleinträge lassen sich leichter korrigieren.

Achtung

Jahresurlaub darf während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht gegen Geld getauscht werden; Absprachen nach dem Muster "ich nehme keinen Urlaub, zahlen Sie mir das Geld" sind unwirksam. Die Vergütung nicht genommener Urlaubstage wird erst bei Beendigung des Arbeitsvertrags fällig. Auch unterschriebene Verzichtserklärungen auf den Urlaubsanspruch binden Sie nicht.

Häufige Fragen

+Zählt die Probezeit zur Urlaubsberechnung?

Ja, die Probezeit gehört zur Dienstzeit beim selben Arbeitgeber. Die Berechnung beginnt mit dem Eintrittsdatum, nicht mit dem Ende der Probezeit.

+Was passiert beim Austritt mit nicht genommenem Urlaub?

Bei Beendigung des Vertrags werden erworbene, aber nicht genommene Urlaubstage auf Basis des letzten Entgelts ausgezahlt. Bleibt die Zahlung aus, sind Antrag und Klage für diese Forderung möglich.

+Kann ich meinen Jahresurlaub aufteilen?

Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist eine Aufteilung möglich, das Gesetz verlangt aber, dass ein Teil zusammenhängend genommen wird. Zahl der Teile und Untergrenze stehen im betreffenden Artikel des Arbeitsgesetzes.

+Werden Feiertage innerhalb meines Urlaubs mitgezählt?

Wochenruhetage und gesetzliche Feiertage werden nicht vom Jahresurlaub abgezogen; der Urlaub verlängert sich um diese Tage. Prüfen Sie in der Lohnabrechnung, ob es so erfasst wurde.

+Was tun, wenn die Personalabteilung die Urlaubskarte nicht herausgibt?

Wiederholen Sie die Anfrage schriftlich und dokumentieren Sie sie, danach rufen Sie ALO 170 an und lassen sich das weitere Vorgehen erklären. Ohne Ergebnis können Sie bei der Provinzdirektion der Arbeitsagentur Beschwerde einlegen.

Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: 13 Eylül 2026. sag uns Bescheid. Bezieht sich auf das Arbeitsrecht der Türkei (Arbeitsgesetz Nr. 4857) sowie auf die Verfahren von SGK, e-Devlet und ALO 170; Behörden- und Menübezeichnungen sind im Original angegeben.

Dieser Inhalt dient der Information; bei Behördengängen gelten die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle. Details: Haftungsausschluss.

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