Wie schreibe ich eine Kündigung und halte die Frist ein?
So formulieren Sie Ihre Eigenkündigung, übergeben sie nachweisbar und lassen die Kündigungsfrist korrekt ablaufen.

Kurze Antwort
Lesen Sie die Kündigungsfristklausel in Arbeits- und Tarifvertrag, bestimmen Sie Ihre Beschäftigungsdauer und daraus das Fristende, nennen Sie im Schreiben Ihren Kündigungswillen und den letzten Arbeitstag, unterschreiben Sie handschriftlich und lassen Sie sich den Empfang mit Datum und Unterschrift bestätigen. Bis zum Fristende arbeiten Sie normal weiter.
Das brauchst du
Schritt für Schritt
Kündigungsfrist im Vertrag prüfen
Öffnen Sie den Arbeitsvertrag und suchen Sie die Klausel mit der Überschrift "Kündigung" oder "Kündigungsfrist". Vertrag oder Tarifvertrag können längere Fristen als die gesetzliche Grundfrist vorsehen; dieser Text bindet Sie. Prüfen Sie zusätzlich, ob eine Betriebsvereinbarung eine Übergabe oder Rückgabe von Arbeitsmitteln verlangt.
Beschäftigungsdauer und Fristende berechnen
Nehmen Sie Ihr Eintrittsdatum aus dem Vertrag oder aus einer Lohnabrechnung und zählen Sie die vollen Beschäftigungsjahre. Rechnen Sie die vertragliche Frist ab dem geplanten Zugangstag und beachten Sie, ob die Frist nur zum Monatsende oder zum Fünfzehnten endet. Legen Sie den letzten Arbeitstag erst danach fest.
Kündigungsschreiben aufsetzen
Setzen Sie oben Ihren Namen, Ihre Adresse, Personalnummer und Kontaktdaten ein, darunter die vollständige Firmenbezeichnung und die Zeile "Personalabteilung". Schreiben Sie, dass Sie das Arbeitsverhältnis von Ihrer Seite kündigen, die Frist einhalten und nennen Sie den letzten Arbeitstag mit vollem Datum. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Beendigungsdatums.
Verzichtsformeln streichen
Einen Kündigungsgrund müssen Sie nicht angeben; eine kurze, sachliche Formulierung genügt. Übernehmen Sie aus Vorlagen keine Sätze wie "Weitere Ansprüche bestehen nicht" und unterschreiben Sie keine Ausgleichsquittung. Solche Formeln machen offene Ansprüche auf Überstunden, Urlaubsabgeltung und Prämien streitig.
Handschriftlich unterschreiben und übergeben
Drucken Sie das Schreiben zweifach aus und unterschreiben Sie beide Exemplare eigenhändig mit Stift, denn eine Kündigung braucht die Originalunterschrift. Bringen Sie beide Blätter in die Personalabteilung und lassen Sie auf Ihrem Exemplar Empfangsdatum, Unterschrift und Stempel vermerken. Diese Kopie ist Ihr einziger Zugangsnachweis.
Bei Annahmeverweigerung per Post senden
Weigert sich die Personalabteilung, den Empfang zu bestätigen, senden Sie das Original als Einwurf-Einschreiben an die Geschäftsadresse. Alternativ übergeben Sie es im Beisein eines Zeugen oder lassen es durch einen Boten zustellen. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses auf.
Übergabe und Rückgabe protokollieren
Arbeiten Sie während der Kündigungsfrist im normalen Umfang weiter. Verlangen Sie bei der Rückgabe von Laptop, Telefon, Dienstwagen, Karten und Schlüsseln ein Rückgabeprotokoll und nehmen Sie eine unterschriebene Kopie mit. Listen Sie übergebene Projekte und Dateien einzeln auf.
Arbeitspapiere und Abmeldung prüfen
Fordern Sie am letzten Tag ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit sowie die letzte Lohnabrechnung an. Kontrollieren Sie darauf das Beendigungsdatum, die Urlaubsabgeltung und die Meldung an die Sozialversicherung. Bei Fehlern stellen Sie eine schriftliche Korrekturbitte mit Frist.
Tipps
Achtung
Wer die Kündigungsfrist nicht einhält und einfach fernbleibt, riskiert Schadensersatz, eine Vertragsstrafe und eine fristlose Kündigung mit entsprechendem Eintrag in der Arbeitsbescheinigung. Eine mündliche Kündigung oder eine Nachricht per Messenger ist unwirksam und wird zugleich als unentschuldigtes Fehlen gewertet. Gehen Sie immer mit unterschriebenem Original und Zugangsnachweis vor.
Häufige Fragen
+Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp wirksam?
Nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; eine E-Mail, ein Scan oder eine Messenger-Nachricht ist unwirksam. Übergeben Sie das Original gegen Empfangsbestätigung oder senden Sie es als Einschreiben.
+Bekomme ich bei einer Eigenkündigung eine Abfindung?
In der Regel nicht, denn ein Anspruch entsteht meist nur aus Sozialplan, Tarifvertrag oder Aufhebungsvertrag. Prüfen Sie diese Regelwerke, bevor Sie kündigen, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
+Wie lang ist meine Kündigungsfrist und kann ich sie selbst berechnen?
Die Frist richtet sich nach der Beschäftigungsdauer und kann durch Vertrag oder Tarifvertrag verlängert sein. Ziehen Sie Ihr Eintrittsdatum heran, vergleichen Sie es mit der Vertragsklausel und lassen Sie das Ergebnis von der Personalabteilung schriftlich bestätigen.
+Kann ich die Kündigung nach der Übergabe zurücknehmen?
Nur wenn der Arbeitgeber zustimmt; einseitig ist ein Widerruf nach Zugang nicht möglich. Reichen Sie bei einem Sinneswandel noch am selben Tag eine schriftliche Bitte um Rücknahme ein und lassen Sie den Eingang bestätigen.
+Darf ich in der Kündigungsfrist Urlaub nehmen?
Urlaub muss beantragt und genehmigt werden; der Arbeitgeber kann dringende betriebliche Gründe entgegenhalten oder Sie unter Anrechnung des Urlaubs freistellen. Nicht genommene Urlaubstage werden mit der Endabrechnung ausgezahlt.
Quellen und Prüfung
Zuletzt geprüft: 13 Eylül 2026. sag uns Bescheid. Inhaltlich an das deutsche Arbeitsrecht angepasst: Schriftformerfordernis mit eigenhändiger Unterschrift, gestaffelte Kündigungsfristen nach Beschäftigungsdauer, Einwurf-Einschreiben als Zugangsnachweis sowie Arbeitszeugnis und Arbeitsbescheinigung statt der türkischen Behördenverfahren.
Dieser Inhalt dient der Information; bei Behördengängen gelten die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle. Details: Haftungsausschluss.