Wie stelle ich einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle?

Wenn Sie sich bei mangelhafter Ware oder Leistung nicht mit dem Verkäufer einigen: kostenlos über e-Devlet zur Schlichtungsstelle.

Mutfak masasında dizüstü bilgisayar başında oturan kadın; önünde faturalar, garanti belgesi ve arızalı küçük bir elektronik cihaz duruyor.

Kurze Antwort

Reichen Sie Ihre Forderung zuerst schriftlich beim Verkäufer ein. Bleibt eine Antwort aus, melden Sie sich auf turkiye.gov.tr an und suchen nach "Tüketici Şikayeti Başvurusu". In TÜBİS füllen Sie "Yeni Başvuru" aus, laden Rechnung und Schriftwechsel hoch und senden mit "Başvuruyu Gönder". Der Antrag ist kostenlos; den Stand verfolgen Sie unter "Başvurularım".

Das brauchst du

Anmeldeweg: e-Devlet-Passwort, mobile Signatur, e-Signatur oder türkischer Personalausweis
Rechnung, Kassenbeleg, Vertrag oder Bestellübersicht als PDF oder Foto
Garantieurkunde und, falls vorhanden, Service- oder Reparaturformular
Schriftwechsel mit dem Verkäufer: E-Mails, Vorgangsnummer der Hotline, Screenshots von Nachrichten
Versand- oder Lieferbeleg und Zahlungsnachweis
Fotos oder Videos, die den Mangel zeigen
Ihre eigene IBAN, wenn Sie eine Zahlung fordern

Schritt für Schritt

01

Unterlagen in einem Ordner sammeln

Legen Sie Rechnung oder Bestellübersicht, Garantieurkunde, Zahlungsnachweis und Fotos des Mangels in einen einzigen Ordner auf dem Rechner. Das System begrenzt Dateigröße und Format, halten Sie Fotos also lesbar, aber moderat groß. Eine Forderung ohne Belege ist schwer zu beweisen.

02

Verkäufer schriftlich kontaktieren

Beschreiben Sie den Mangel, Ihre Forderung (Rückzahlung, Umtausch, Reparatur, Preisminderung) und eine Frist. Wählen Sie einen nachweisbaren Weg wie E-Mail, KEP oder Einschreiben mit Rückschein. Dieser Schriftwechsel ist die stärkste Anlage Ihrer Akte.

03

Zuständige Stelle bestimmen

Je nach Streitwert ist die Kreis-Schlichtungsstelle beim Kaymakamlık, die Provinz-Schlichtungsstelle bei der Handelsdirektion oder direkt das Verbrauchergericht zuständig. Sie können am eigenen Wohnort oder am Ort des Geschäfts einreichen. Prüfen Sie die aktuelle Wertgrenze auf der TÜBİS-Seite des Handelsministeriums.

04

TÜBİS über e-Devlet öffnen

Gehen Sie auf turkiye.gov.tr und bestätigen Sie Ihre Identität über "Giriş Yap" oben rechts. Tippen Sie "Tüketici Şikayeti Başvurusu" in das Suchfeld und wählen Sie den Dienst des Handelsministeriums. Im geöffneten Verbraucherinformationssystem (TÜBİS) klicken Sie auf "Yeni Başvuru".

05

Antragsformular ausfüllen

Halten Sie Adresse, Telefon und E-Mail unter "Başvuru Sahibi Bilgileri" aktuell, denn dorthin gehen alle Zustellungen. Unter "Şikayet Edilen Bilgileri" tragen Sie Firmenname, Steuernummer oder Firmenbezeichnung ein. In "Şikayet Konusu" und "Talep" schildern Sie den Ablauf chronologisch und nennen Ihre Forderung klar.

06

Belege hochladen und absenden

Laden Sie Rechnung, Schriftwechsel und Fotos einzeln über "Belge Ekle" hoch. Prüfen Sie auf der Übersichtsseite Firmenangaben, Forderungsbetrag und Anlagen und klicken Sie dann "Başvuruyu Gönder". Notieren Sie die angezeigte Antragsnummer oder laden Sie die Empfangsbestätigung herunter.

07

Verfahren verfolgen und antworten

Den Status sehen Sie in TÜBİS unter "Başvurularım". Die Stelle fordert eine Stellungnahme der Gegenseite an; kommt eine Nachfrage nach Unterlagen, antworten Sie zügig und behalten e-Devlet-Benachrichtigungen sowie Ihr Postfach im Blick. Fehlende Belege sind der häufigste Grund für lange Verfahren.

08

Entscheidung umsetzen oder anfechten

Die Entscheidung wird Ihnen zugestellt. Setzt die Firma eine Entscheidung zu Ihren Gunsten nicht um, können Sie damit beim Vollstreckungsamt ein Verfahren einleiten. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, ist der Einspruch beim Verbrauchergericht Ihres Wohnorts möglich; die Frist läuft ab Zustellung.

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Tipps

Formulieren Sie Ihre Forderung in einem Satz: "Rückzahlung des Kaufpreises", "Umtausch gegen mangelfreie Ware" oder "kostenlose Reparatur". Unklare Schilderungen führen zu unklaren Entscheidungen.
Bei Onlinekäufen helfen Bestellnummer, Sendungsverfolgungsnummer und ein Screenshot der Storno- oder Rückgabeanfrage oft mehr als die Rechnung selbst.
Wer e-Devlet nicht nutzen möchte, kann denselben Antrag per Schreiben persönlich oder per Post beim Kaymakamlık oder bei der Handelsdirektion abgeben.
Der Antrag ist kostenlos: Für Gebühren, Porto oder Gutachterkosten müssen Sie niemanden bezahlen, Vermittler sind unnötig.
Geben Sie Adresse und Telefonnummer aktuell an; geht die Zustellung an eine alte Adresse, erfahren Sie die Entscheidung spät und verpassen die Einspruchsfrist.

Achtung

Für Streitigkeiten vor den Verbraucherschlichtungsstellen gilt eine Wertobergrenze, die jedes Jahr angepasst wird. Liegt Ihre Forderung darüber, müssen Sie direkt zum Verbrauchergericht; die falsche Stelle kostet nur Zeit. Klären Sie Wertgrenze und Zuständigkeit vor dem Antrag beim Handelsministerium oder beim Kaymakamlık.

Häufige Fragen

+Brauche ich für den Antrag zwingend einen Anwalt?

Nein. Sie können den Antrag selbst stellen, ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Auf Wunsch dürfen Sie sich aber vertreten lassen.

+Kostet der Antrag etwas?

Der Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle ist kostenlos. Weder über e-Devlet noch bei persönlicher Abgabe fallen Gebühren oder Antragskosten an.

+Muss ich mich zuerst an den Verkäufer wenden?

Es ist keine zwingende Vorbedingung, aber ein schriftlicher Versuch ohne Antwort stärkt Ihre Akte deutlich.

+Was mache ich, wenn ich die Adresse der Firma nicht kenne?

Nutzen Sie Firmenbezeichnung und Steuernummer aus Rechnung, Vertrag oder den Seiten "İletişim" und "Mesafeli Satış Sözleşmesi". In TÜBİS können Sie die Firma über Bezeichnung oder Steuernummer suchen.

+Die Entscheidung ist zu meinen Gunsten, die Firma zahlt aber nicht. Was nun?

Die Entscheidung der Schlichtungsstelle hat Titelwirkung. Mit einer Abschrift können Sie beim Vollstreckungsamt ein Verfahren einleiten und Ihre Forderung so beitreiben.

Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: 12 Eylül 2026. sag uns Bescheid. Das Verfahren gilt für die Türkei; Dienstnamen und Schaltflächen in TÜBİS erscheinen auf Türkisch und sind deshalb im Original angegeben.

Dieser Inhalt dient der Information; bei Behördengängen gelten die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle. Details: Haftungsausschluss.

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