Wie lässt man beim Notar eine Vollmacht ausstellen?

Art der Vollmacht klären, Entwurf prüfen und mit dem Ausweis beim Notar unterschreiben – so gelingt es zügig.

Noter bankosunda belgeyi imzalamak üzere oturan kadın ve karşısında bilgisayarda işlem yapan noter katibi

Kurze Antwort

Legen Sie zuerst fest, wofür die Vollmacht gelten soll und wer sie erhält. Notieren Sie Name, Geburtsdatum und Adresse der bevollmächtigten Person, vereinbaren Sie einen Termin im Notariat und lassen Sie sich den Entwurf vorab zusenden. Prüfen Sie die Befugnisse Punkt für Punkt, unterschreiben Sie mit gültigem Ausweis vor dem Notar, zahlen Sie die Gebühr und nehmen Sie die Ausfertigung mit.

Das brauchst du

Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Lichtbild
Vollständige Daten der bevollmächtigten Person: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift
Beschreibung des Zwecks: Grundstücksgeschäft, Fahrzeugverkauf, Bankangelegenheit, Gerichtsverfahren
Unterlagen zum Gegenstand, etwa Grundbuchauszug, Fahrzeugschein oder Aktenzeichen
Bei Firmenvollmachten aktueller Handelsregisterauszug als Nachweis der Vertretungsbefugnis

Schritt für Schritt

01

Art der Vollmacht festlegen

Entscheiden Sie zwischen einer Generalvollmacht mit weitem Umfang und einer Einzelvollmacht, die nur ein bestimmtes Geschäft abdeckt. Für Grundstücksgeschäfte, Bankverfügungen, Gesundheitsangelegenheiten oder Unternehmensvertretung braucht es ausdrückliche Einzelklauseln. Klären Sie den Zweck vorab, damit keine Befugnis fehlt oder zu weit gefasst wird.

02

Daten und Unterlagen sammeln

Notieren Sie die Personendaten der bevollmächtigten Person vollständig, denn der Notar übernimmt sie wortgetreu in die Urkunde. Legen Sie Nachweise zum betroffenen Vermögen bei, etwa Grundbuchauszug, Fahrzeugschein oder Aktenzeichen. Bei Vollmachten für eine Gesellschaft gehört der aktuelle Registerauszug dazu.

03

Termin vereinbaren und Anliegen schildern

Sie sind bei der Notarwahl frei und nicht an Ihren Wohnort gebunden. Rufen Sie im Notariat an, nennen Sie "Vollmacht beurkunden lassen" und beschreiben Sie den Zweck konkret. Fragen Sie gleich, welche Unterlagen mitzubringen sind und ob der Entwurf vorab zugeschickt wird.

04

Entwurf prüfen

Lesen Sie den zugeschickten oder im Termin vorgelegten Entwurf sorgfältig durch. Kontrollieren Sie Ihre eigenen Daten, die Daten der bevollmächtigten Person und jede einzelne Befugnis. Melden Sie Fehler oder unerwünschte Klauseln vor der Unterschrift, danach ist eine Änderung nur mit neuer Urkunde möglich.

05

Vor dem Notar unterschreiben

Der Notar prüft Ihren Ausweis, belehrt Sie über die Folgen der Vollmacht und verliest die Urkunde beziehungsweise beglaubigt Ihre Unterschrift. Unterschreiben Sie erst, wenn alle Punkte klar sind. Fragen Sie nach, wenn eine Formulierung offen bleibt.

06

Gebühr zahlen und Ausfertigung erhalten

Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert und werden meist per Rechnung, teils direkt vor Ort abgerechnet. Sie erhalten eine Ausfertigung der Vollmacht sowie eine Kostenaufstellung. Reichen Sie die Ausfertigung an die bevollmächtigte Person weiter, ohne sie kann sie nicht handeln.

07

Wirksamkeit bei der Stelle bestätigen

Lassen Sie die bevollmächtigte Person bei Grundbuchamt, Bank, Behörde oder Gericht abklären, ob die Befugnisse ausreichen. Fehlt eine Klausel, ist ein Nachtrag oder eine neue Vollmacht beim Notar nötig. Eine Vorsorgevollmacht können Sie zusätzlich im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.

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Tipps

Halten Sie den Umfang so eng wie möglich: Nehmen Sie nur die Befugnisse auf, die Sie wirklich brauchen, statt einer pauschalen Ermächtigung zu allen Geschäften.
Soll die Vollmacht im Ausland verwendet werden, fragen Sie vorab, ob eine Apostille, eine Legalisation oder eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist.
Wer nicht lesen kann, sehbehindert ist oder kein Deutsch spricht, braucht Zeugen beziehungsweise einen Dolmetscher; teilen Sie das dem Notariat schon bei der Terminvergabe mit.
Zum Widerruf verlangen Sie alle Ausfertigungen zurück und informieren Bank, Behörde und Vertragspartner schriftlich; das eigenmächtige Zerreißen einer Kopie beendet die Vollmacht nicht.
Fragen Sie im Notariat nach einer Kostenschätzung, bevor Sie den Auftrag erteilen, da sich die Gebühr am Vermögens- oder Geschäftswert orientiert.

Achtung

Eine Generalvollmacht räumt sehr weitreichende Rechte ein: Die bevollmächtigte Person kann Immobilien verkaufen, Schulden aufnehmen oder über Ihre Bankkonten verfügen. Erteilen Sie sie nur Menschen, denen Sie vollständig vertrauen, und begrenzen Sie den Umfang auf den tatsächlichen Bedarf. Widerrufen Sie die Vollmacht, sobald sie nicht mehr gebraucht wird.

Häufige Fragen

+Zu welchem Notar muss ich für die Vollmacht gehen?

Sie haben freie Notarwahl und sind nicht an Ihren Wohnort gebunden. Ein Termin im Notariat ist allerdings fast immer erforderlich, spontane Vorsprachen sind unüblich.

+Muss die bevollmächtigte Person mitkommen?

Nein, unterschrieben wird die Vollmacht nur von der vollmachtgebenden Person. Es genügt, die vollständigen Daten der bevollmächtigten Person anzugeben.

+Wie lange gilt eine notarielle Vollmacht?

Ohne ausdrückliche Befristung gilt sie, bis Sie sie widerrufen. Manche Stellen verlangen für einzelne Geschäfte eine aktuelle Ausfertigung, das klären Sie am besten direkt dort.

+Kann ich aus dem Ausland eine Vollmacht erteilen?

Ja, deutsche Konsulate und Botschaften nehmen Beglaubigungen und teils Beurkundungen vor. Termin und Unterlagen prüfen Sie auf der Seite der zuständigen Vertretung.

+Wie widerrufe ich eine Vollmacht?

Erklären Sie den Widerruf schriftlich gegenüber der bevollmächtigten Person und fordern Sie alle Ausfertigungen zurück. Informieren Sie zusätzlich Bank, Grundbuchamt oder Behörde, damit dort niemand mehr auf die alte Vollmacht vertraut.

Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: 12 Eylül 2026. sag uns Bescheid. Die Schritte, Bezeichnungen und Kostenhinweise folgen der Notariatspraxis in Deutschland; in Österreich und der Schweiz gelten abweichende Regeln.

Dieser Inhalt dient der Information; bei Behördengängen gelten die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle. Details: Haftungsausschluss.

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