Wie fragt man Steuerschulden ab und bezahlt sie?

Schritt für Schritt: Steuerschulden über das Digitale Finanzamt oder e-Devlet abfragen und mit Karte oder Bankkonto bezahlen.

Ev ortamındaki masada dizüstü bilgisayar başında oturan kişi, bir elinde banka kartı; masada kimlik, telefon ve kâğıtlar var.

Kurze Antwort

Melde dich auf dijital.gib.gov.tr mit dem e-Devlet-Passwort an und öffne „Borçlarım" (Meine Schulden). Markiere die Posten, die du zahlen willst, und wähle „Kredi Kartı / Banka Kartı ile Ödeme" oder „Banka Hesabından Ödeme", danach lade den Zahlungsbeleg herunter. Derselbe Vorgang funktioniert in der App GİB Mobil und über die Dienste der Finanzverwaltung im Portal e-Devlet.

Das brauchst du

e-Devlet-Passwort oder Benutzercode und Passwort des Interaktiven Finanzamts
Personenkennnummer (T.C. kimlik numarası), bei Firmenvorgängen die Steuernummer
Telefon oder Computer mit Internetverbindung
Bankkarte, Kreditkarte oder ein Girokonto für die Zahlung
Freigeschaltete Mobilnummer für den SMS-Bestätigungscode

Schritt für Schritt

01

Beim Digitalen Finanzamt anmelden

Öffne im Browser dijital.gib.gov.tr und klicke oben rechts auf „Giriş". Nutze entweder „e-Devlet ile Giriş" oder „Kullanıcı Kodu, Parola". Am Telefon führt der gleiche Anmeldebildschirm in der App GİB Mobil zum Ziel, die Bezeichnungen sind identisch.

02

Abfrage der Schulden öffnen

Wähle im linken Menü „Borç Sorgulama ve Ödeme" und danach „Borçlarım". Der Bildschirm listet die auf deinen Namen erfassten Steuern, die Kraftfahrzeugsteuer, Verkehrsbußgelder und Gebühren mit Fälligkeitsdatum auf. Eine leere Liste bedeutet, dass keine fällige Schuld erfasst ist.

03

Jeden Posten einzeln prüfen

Lies in jeder Zeile die Steuerart, den Zeitraum und das zuständige Finanzamt. Kennst du einen Posten nicht, prüfe vor der Zahlung unter „Bilgilerim" deine Steuerpflicht und stelle bei Bedarf über „Talep / Bildirim" einen schriftlichen Antrag beim Finanzamt. Betrag und Verzugszuschlag gleichst du mit den Werten auf dem Bildschirm der Behörde ab.

04

Zu zahlende Posten auswählen

Setze in der Liste Häkchen bei den Posten, die du begleichen willst, und klicke auf „Öde". Willst du nur einen Teil der Schuld tilgen, markiere ausschließlich diesen Posten. Das System überträgt die Summe der ausgewählten Zeilen in den Zahlungsbildschirm.

05

Zahlungsart festlegen

Im nächsten Schritt erscheinen „Kredi Kartı / Banka Kartı ile Ödeme", „Banka Hesabından Ödeme" und „Yabancı Kartla Ödeme". Bei der Zahlung vom Bankkonto suchst du deine Bank in der Liste der Partnerbanken und wirst zu deinem Online-Banking weitergeleitet. Bei der Kartenzahlung gibst du die Kartendaten ein und bestätigst den 3D-Secure-Code per SMS.

06

Beleg herunterladen und Abbuchung prüfen

Lade nach Abschluss das Dokument „Tahsilat Makbuzu" oder „Ödeme Alındısı" als PDF herunter und bewahre es auf. Aktualisiere danach den Bildschirm „Borçlarım" und prüfe, ob der bezahlte Posten aus der Liste verschwunden ist. Bei Zahlungen über die Bank kann die Verbuchung kurz dauern.

07

Bei Bedarf Unbedenklichkeitsbescheinigung holen

Wird für eine Ausschreibung, eine Lizenz oder einen Förderantrag ein Nachweis verlangt, nutze im linken Menü „Borcu Yoktur Yazısı" oder „Vadesi Geçmiş Borç Durumunu Gösteren Belge". Das Dokument wird mit Barcode erzeugt, über den Behörden es verifizieren können.

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Tipps

Statt der Karte kannst du die Zahlung vom Bankkonto wählen und dieselbe Schuld im Online-Banking einer Partnerbank begleichen; der Beleg erscheint in beiden Fällen im Digitalen Finanzamt.
Kraftfahrzeugsteuer und Verkehrsbußgelder lassen sich über das Kennzeichen abfragen. Nach einem Fahrzeugkauf lohnt der Blick, ob noch Einträge aus der Zeit vor der Übertragung offen sind.
Kannst du die Schuld nicht auf einmal zahlen, sieh dir im Menü „Talep / Bildirim" den Antrag auf Stundung und Ratenzahlung an; über die Bedingungen entscheidet dein Finanzamt.
Im Portal e-Devlet erreichst du den Zahlungsdienst auch, indem du im Suchfeld Gelir İdaresi Başkanlığı eingibst; die Zugangsdaten sind dieselben, eine zusätzliche Registrierung entfällt.
Sammle die Zahlungsbelege nach Jahren in einem Ordner; bei Einwänden oder Verrechnungsanträgen ist das das erste verlangte Dokument.

Achtung

Prüfe vor der Zahlung unbedingt Steuerart, Zeitraum und Finanzamt: Eine Zahlung auf den falschen Zeitraum tilgt die Schuld nicht, und die Korrektur erfordert einen eigenen Antrag beim Finanzamt. Vertraue keinen Links aus SMS oder E-Mails, sondern tippe die Adresse immer selbst ein.

Häufige Fragen

+Kann ich meine Steuerschuld ohne Passwort einsehen?

Für Schulden auf den eigenen Namen ist eine Anmeldung mit Identitätsprüfung nötig. Ohne Passwort holst du das e-Devlet-Passwort in einer PTT-Filiale oder beantragst beim Finanzamt einen Benutzercode für das Interaktive Finanzamt.

+Darf ich die Schuld einer anderen Person bezahlen?

Ja, für Posten, die über Kennzeichen oder Ausweisdaten abgefragt werden können, ist eine Zahlung durch Dritte möglich. Die zahlende Person kann den Beleg herunterladen, auch wenn die Schuld nicht auf sie läuft.

+Muss ich zur Kasse des Finanzamts gehen?

In der Regel nicht, der Vorgang lässt sich online, in der App und bei Partnerbanken abschließen. In Sonderfällen oder für Korrekturen kann ein Besuch beim zuständigen Finanzamt verlangt werden.

+Ich habe bezahlt, die Schuld steht noch in der Liste. Was nun?

Zahlungen über die Bank brauchen manchmal etwas Zeit bis zur Verbuchung. Verschwindet der Eintrag weiterhin nicht, wende dich mit dem Zahlungsbeleg an dein Finanzamt oder erstelle eine Meldung über „Talep / Bildirim".

+Wie belege ich, dass ich keine Schulden habe?

Über den Dienst für die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Digitalen Finanzamt wird ein Dokument mit Barcode erzeugt. Da die anfordernde Stelle es über den Barcode prüfen kann, ist ein unterschriebenes Original meist nicht nötig.

Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: 13 Eylül 2026. sag uns Bescheid. Die Anleitung bezieht sich auf die türkische Finanzverwaltung (GİB); Menü- und Schaltflächennamen sind in der Originalsprache Türkisch angegeben.

Dieser Inhalt dient der Information; bei Behördengängen gelten die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle. Details: Haftungsausschluss.

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