Wie wählt man eine Auslandsreise-Krankenversicherung aus?

So finden Sie anhand von Leistungstabelle und Versicherungsbedingungen selbst die Police, die auf Ihrer Auslandsreise wirklich hilft.

Masada dizüstü bilgisayar başında oturan bir kişi; yanında pasaport, kredi kartı, bir belge çıktısı ve küçük bir kabin valizi duruyor.

Kurze Antwort

Legen Sie Reiseland, Reisedauer und die geforderte Mindestdeckung fest. Holen Sie beim Versicherer unter "Reiseversicherung > Beitrag berechnen" mit exakt denselben Daten ein Angebot ein, lesen Sie die Leistungstabelle und die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen (AVB). Schließen Sie ab, speichern Sie die Police als PDF und prüfen Sie den Versicherer in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Das brauchst du

Ausweis- oder Passdaten aller Reisenden (Name, Geburtsdatum, Passnummer)
Hin- und Rückreisedatum sowie Liste der Reiseländer
Bei Visumpflicht: die Seite der Botschaft mit der Versicherungsauflage
Zahlungsmittel (SEPA-Lastschrift, Kredit- oder Bankkarte)
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der Gesundheitskarte
Falls vorhanden: Liste bestehender Erkrankungen und Dauermedikamente

Schritt für Schritt

01

Reisedaten festhalten

Notieren Sie Abreise- und Rückreisetag, alle Zielländer und die Namen aller mitversicherten Personen. Die Antragsstrecken verlangen "Reisebeginn" und "Reiseende" als Pflichtfelder; passen die Daten nicht, bleibt ein Teil der Reise unversichert. Für Familien prüfen Sie, ob ein Vertrag mehrere Personen abdecken kann.

02

Einreise- und Visumauflagen prüfen

Manche Länder verlangen für das Visum eine Krankenversicherung mit einer festen Mindestdeckung, die in allen Zielländern gilt. Lesen Sie die Auflage auf der Seite "Visum" oder "Erforderliche Unterlagen" der jeweiligen Botschaft. Schreiben Sie Mindestsumme und Geltungsbereich auf; danach filtern Sie später die Angebote.

03

Angebote mit gleichen Daten einholen

Nutzen Sie beim Versicherer den Weg "Produkte > Reiseversicherung > Beitrag berechnen" oder auf Vergleichsportalen den Reiter "Reisekrankenversicherung". Geben Sie überall Reisezeitraum, Zielgebiet und Alter identisch ein, sonst sind die Beiträge nicht vergleichbar. Prüfen Sie auch Angebote über Automobilclubs oder Ihre Bank.

04

Leistungstabelle und Bedingungen vergleichen

Achten Sie in der Übersicht "Versicherte Leistungen" auf ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente, Schmerzbehandlung beim Zahnarzt, Krankenrücktransport und Überführungskosten. Öffnen Sie danach die AVB und das Produktinformationsblatt und lesen Sie Ausschlüsse, Selbstbeteiligung, Vorerkrankungen und Risikosport. Der günstigste Tarif hat meist den engsten Umfang.

05

Vertrag abschließen und Unterlagen sichern

Gehen Sie beim passenden Angebot auf "Jetzt abschließen" und erfassen Sie Namen und Passnummer genau wie im Reisedokument. Laden Sie Police und Versicherungsbestätigung nach der Zahlung als PDF herunter und archivieren Sie beides. Für die Visumsakte wird meist ein Ausdruck verlangt; abweichende Namensschreibweisen werden abgelehnt.

06

Versicherer und Police überprüfen

Suchen Sie das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin, damit klar ist, dass es in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugt ist. Kontrollieren Sie zusätzlich im Kundenportal oder per Mail, dass der Vertrag mit korrektem Zeitraum aktiv geführt wird. Fehlt er, rufen Sie den Kundenservice an, besonders bei Abschluss über einen Vermittler.

07

Notrufnummer mitnehmen

Speichern Sie die 24-Stunden-Notrufnummer des Assisteurs und die Vertragsnummer im Handy und legen Sie einen Ausdruck in das Gepäck. Viele Versicherer verlangen den Anruf vor der Behandlung, damit sie direkt mit der Klinik abrechnen können. Ohne diesen Anruf kann die Erstattung gekürzt oder abgelehnt werden.

Anzeige — im Artikel responsiv

Tipps

Bei mehreren Ländern auf einer Reise muss der Geltungsbereich in der Leistungstabelle alle Ziele einschließen, auch Zwischenstopps.
Wer mehrmals im Jahr reist, sollte den Jahresvertrag mit unbegrenzt vielen Reisen gegen Einzelverträge rechnen, die Grenze liegt oft bei 45 oder 56 Tagen pro Reise.
Ski, Tauchen oder Motorradfahren sind in Standardtarifen häufig ausgeschlossen; suchen Sie im Antrag den Zusatzbaustein für Risikosport.
Innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt die EHIC, deckt aber keinen Rücktransport und keine Privatkliniken ab.
Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob Ihre Kreditkarte schon eine Reisekrankenversicherung enthält, und lesen Sie deren Bedingungen bei der Bank nach.

Achtung

Der häufigste Fehler ist der Abschluss nach Preis allein und das Überlesen des Ausschlusses für Vorerkrankungen. Die Verschlechterung einer chronischen Erkrankung ist in vielen Standardtarifen nicht gedeckt, dann zahlen Sie die Behandlung im Ausland selbst. Verbindlich sind immer die Versicherungsbedingungen des Anbieters; klären Sie Zweifel vorab schriftlich mit dem Kundenservice.

Häufige Fragen

+Ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung Pflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, aber einige Länder verlangen sie für das Visum oder die Einreise. Prüfen Sie die Auflage und die Mindestdeckung auf der Seite der zuständigen Botschaft.

+Reicht meine gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?

Innerhalb der EU und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen zahlt die Kasse über die EHIC nur die Leistungen des dortigen Systems. Rücktransport, Selbstbehalte und Privatkliniken bleiben offen, deshalb ist eine Zusatzpolice sinnvoll.

+Kann ich die Police nach Reisebeginn abschließen?

Die meisten Anbieter verlangen den Abschluss vor der Ausreise. Tarife für bereits Verreiste gibt es, oft mit Wartezeit von einigen Tagen; prüfen Sie das im Antrag.

+Muss ich im Krankenhaus selbst zahlen?

Wenn Sie vorab den Notruf des Assisteurs anrufen, rechnet der Versicherer in vielen Fällen direkt mit der Klinik ab. Bei Selbstzahlung reichen Sie Rechnungen und Befunde zur Erstattung ein.

+Wo beschwere ich mich bei Problemen mit der Police?

Wenden Sie sich zuerst schriftlich an den Versicherer. Bleibt das erfolglos, ist der Versicherungsombudsmann e.V. kostenlos zuständig, zusätzlich können Sie eine Beschwerde bei der BaFin einlegen.

Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: 13 Eylül 2026. sag uns Bescheid. Für Deutschland angepasst: Statt türkischer Stellen (e-Devlet, SBM, SEDDK) sind hier EHIC, BaFin-Unternehmensdatenbank und Versicherungsombudsmann e.V. als Prüf- und Beschwerdewege genannt.

Dieser Inhalt dient der Information; bei Behördengängen gelten die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle. Details: Haftungsausschluss.

N?
Nasıl Yapabilir? Editör Ekibi

Resmî kaynak esaslı, her yayında iki editör onayından geçen rehberler. Unsere Grundsätze →