Wie wird die IMEI eines Handys aus dem Ausland registriert?

Anleitung zur Einreisebuchung im Pass, zum e-Devlet-Antrag und zur Gebuehrenzahlung, damit das Handy im tuerkischen Netz funktioniert.

Masada dizüstü bilgisayar, akıllı telefon, pasaport, telefon kutusu ve banka kartı; arkada bavul duruyor.

Kurze Antwort

IMEI mit *#06# ablesen, im e-Devlet-Portal beim BTK-Dienst "Registrierung von aus dem Ausland mitgebrachten Telefonen" das Registrierungsrecht pruefen, die Nutzungsgebuehr ueber das Digitale Finanzamt oder eine Partnerbank zahlen, danach im gleichen Bildschirm die IMEI eintragen und den Antrag bestaetigen. Anschliessend SIM-Karte einlegen und Netz testen.

Das brauchst du

Pass mit eingetragener Aus- und Einreisebuchung
IMEI-Nummer des Telefons (ueber *#06# auf dem Display)
e-Devlet-Passwort, mobile Signatur oder elektronische Signatur
Bankkarte, Kreditkarte oder Online-Banking fuer die Gebuehr
Falls vorhanden: Kaufbeleg oder Rechnung aus dem Ausland

Schritt für Schritt

01

IMEI-Nummer ermitteln

Tippen Sie *#06# in die Wahltastatur ein, die IMEI erscheint direkt auf dem Display. Alternativ unter Android ueber Einstellungen > Ueber das Telefon > Statusinformationen, beim iPhone ueber Einstellungen > Allgemein > Info. Bei Dual-SIM-Geraeten erscheinen zwei IMEI-Nummern, notieren Sie beide.

02

Aktuellen Status des Geraets abfragen

Geben Sie im Suchfeld von e-Devlet "IMEI" ein und oeffnen Sie die Dienste der Behoerde fuer Informationstechnologien und Kommunikation (BTK). Dort sehen Sie, ob das Geraet registriert oder unregistriert ist. Erscheint es bereits als registriert, ist keine neue Gebuehrenzahlung notwendig.

03

Einreisebuchung im Pass pruefen

Das Registrierungsrecht haengt an der im Pass eingetragenen Einreise von der Reise, auf der Sie das Telefon mitgebracht haben. Im Registrierungsdienst auf e-Devlet werden Pass und Reisedaten automatisch aufgelistet. Fehlt der Eintrag, wenden Sie sich an die Migrationsbehoerde oder die Zollverwaltung zur Korrektur.

04

Antrag auf e-Devlet starten

Oeffnen Sie den Dienst "Registrierung von aus dem Ausland mitgebrachten Telefonen" und waehlen Sie den Schritt fuer einen neuen Antrag. Das System fragt die IMEI-Nummer und die Reisebuchung ab, mit der Sie das Registrierungsrecht nutzen. Nach der Eingabe wird auf dem Bildschirm die Gebuehr festgesetzt.

05

Nutzungsgebuehr bezahlen

Fuer die festgesetzte Nutzungsgebuehr fuer aus dem Ausland mitgebrachte Telefone nutzen Sie in der App des Digitalen Finanzamts der Steuerbehoerde den Weg Zahlung > Steuer-/Gebuehrenzahlung. Die gleiche Zahlung ist auch ueber das Online-Banking von Partnerbanken oder direkt beim zustaendigen Finanzamt moeglich. Bewahren Sie den Zahlungsbeleg auf.

06

Antrag bestaetigen und abschliessen

Sobald die Zahlung im System verbucht ist, kehren Sie zum Registrierungsbildschirm auf e-Devlet zurueck und bestaetigen den Antrag. Nach der Bestaetigung wird die IMEI an die Liste der registrierten Geraete der BTK uebermittelt. Notieren Sie die angezeigte Antragsnummer, damit Sie den Vorgang bei Problemen verfolgen koennen.

07

Registrierung kontrollieren

Pruefen Sie den Geraetestatus erneut ueber die IMEI-Abfrage auf e-Devlet, bis dort "registriert" steht. Legen Sie danach eine in der Tuerkei erworbene SIM-Karte ein und testen Sie Anrufe sowie mobile Daten. Kommt kein Netz, schalten Sie das Telefon einmal aus und wieder ein.

08

Bei Problemen die Behoerde einschalten

Wenn die Registrierung nicht erscheint, die Gebuehr nicht zugeordnet wird oder die Leitung nicht freigeschaltet ist, schreiben Sie an das Callcenter der BTK oder nutzen den BTK-Antragskanal auf e-Devlet. Senden Sie Antragsnummer, IMEI und Zahlungsbeleg mit. Liegt die Sperre beim Anbieter, informieren Sie zusaetzlich den Kundenservice Ihres Mobilfunkanbieters.

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Tipps

Bei Dual-SIM-Telefonen wird jede IMEI einzeln bewertet; lesen Sie im Antragsbildschirm genau, welche IMEI-Nummern erfasst sind, bevor Sie bestaetigen.
Das Registrierungsrecht ist an die Person und deren Reise im Pass gebunden, deshalb koennen Sie ein mit einem fremden Pass eingebrachtes Telefon nicht auf Ihren Namen registrieren.
Lesen Sie die IMEI vom Display des Telefons ab, nicht vom Aufkleber der Verpackung; stimmen Karton und Geraet nicht ueberein, kann die Registrierung abgelehnt werden.
Bewahren Sie Zahlungsbeleg und Antragsausdruck digital auf, bis Sie das Telefon verkaufen oder in den Service geben.
Warten Sie nicht mit eingelegter SIM-Karte auf die Registrierung; bei unregistrierten Geraeten kann die Netzverbindung getrennt werden und die Statusabfrage wird schwieriger.

Achtung

Der haeufigste Fehler ist, die Gebuehr zu zahlen und den Antrag auf e-Devlet nicht zu bestaetigen: trotz Zahlung landet die IMEI dann nicht in der Registrierungsliste und das Geraet verbindet sich nicht mit dem Netz. Ausserdem kann eine falsch eingegebene IMEI einen kaum korrigierbaren Eintrag erzeugen, vergleichen Sie die Ziffern vor der Bestaetigung einzeln mit dem Display.

Häufige Fragen

+Was passiert ohne IMEI-Registrierung mit dem Telefon?

Unregistrierte Geraete verbinden sich mit in der Tuerkei erworbenen SIM-Karten nicht mit dem Netz oder werden nach einer Zeit getrennt. Die Nutzung ueber WLAN bleibt moeglich.

+Kann ich ein von einer anderen Person mitgebrachtes Telefon auf meinen Namen registrieren?

Nein. Das Registrierungsrecht haengt an der Einreisebuchung im Pass der Person, die das Telefon mitgebracht hat; der Antrag muss aus deren e-Devlet-Konto gestellt werden.

+Ich habe die Gebuehr gezahlt, das Geraet gilt aber weiter als unregistriert. Was tun?

Pruefen Sie zuerst, ob der Antrag auf e-Devlet bestaetigt wurde. Liegt die Bestaetigung vor, wenden Sie sich mit Zahlungsbeleg und Antragsnummer an die BTK, die den Abgleich kontrolliert.

+Muss die Registrierung am Zoll erledigt werden?

Die Registrierung selbst laeuft ueber e-Devlet. Der Zoll ist nur fuer den Passeintrag zustaendig, dass Sie das Telefon mitgebracht haben; fehlt dieser Eintrag, muessen Sie zur Zollverwaltung.

+Muss der Kaeufer beim Verkauf eines registrierten Telefons neu registrieren?

Nein. Die Registrierung ist an die IMEI gebunden, das Geraet bleibt also auch nach einem Besitzerwechsel registriert. Eine Kopie von Antrag und Zahlungsbeleg schafft beim Kaeufer Vertrauen.

Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: 15. September 2026. sag uns Bescheid. Das Verfahren gilt in der Tuerkei; Behoerden- und Dienstnamen sind mit deutscher Erklaerung wiedergegeben.

Dieser Inhalt dient der Information; bei Behördengängen gelten die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle. Details: Haftungsausschluss.

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