Wie kündigt man Internet ohne Ablösegebühr?

Wie Kunden mit abgelaufener Mindestlaufzeit, Umzug oder Vertragsverstoß des Anbieters ihren Internetvertrag ohne Ablösegebühr beenden.

Masada modem, faturalar ve dizüstü bilgisayarla oturan kişi telefonla görüşüyor, arkada taşınma kutuları duruyor.

Kurze Antwort

Prüfen Sie zuerst in der Anbieter-App unter „Taahhüt Bilgilerim“, ob die Mindestlaufzeit abgelaufen ist. Ist sie beendet, ist die Kündigung kostenlos. Läuft sie noch, brauchen Sie einen berechtigten Grund: keine Infrastruktur an der neuen Adresse, zu langsame Leitung oder einseitige Preisänderung. Kündigen Sie schriftlich mit Belegen; bei Ablehnung Beschwerde bei der BTK über e-Devlet.

Das brauchst du

T.C.-Identifikationsnummer des Vertragsinhabers sowie Kunden- bzw. Anschlussnummer
Zugangsdaten für die App oder das Online-Kundenportal des Anbieters
Belege für den Kündigungsgrund: neue Adressbescheinigung, Ergebnis der Infrastrukturabfrage, Speedtest-Protokolle, SMS oder E-Mail zur Preisänderung
e-Devlet-Passwort oder elektronische Signatur für die Beschwerde bei BTK und Schlichtungsstelle
Modem samt Verpackung, falls das bei der Installation gestellte Gerät zurückgegeben werden muss

Schritt für Schritt

01

Laufzeitstatus prüfen

Öffnen Sie die App des Anbieters und rufen Sie unter „Hesabım“ oder „Aboneliğim“ den Bereich „Taahhüt Bilgilerim“ bzw. „Taahhüt Detayı“ auf. Dort stehen Beginn und Ende der Mindestlaufzeit sowie die aktuell offene Ablösegebühr. Ist die Laufzeit vorbei, fällt keine Gebühr an und Sie können die Kündigung direkt beantragen.

02

Kündigungsgrund festlegen

Läuft die Mindestlaufzeit noch, ist ein kostenloser Ausstieg nur mit berechtigtem Grund möglich: fehlende Infrastruktur des Anbieters an der neuen Adresse, Nichteinhaltung der vertraglich zugesagten Dienstqualität, einseitige Änderung von Tarif oder Bedingungen oder Tod des Vertragsinhabers. Entscheiden Sie sich für einen Grund, denn davon hängen die verlangten Nachweise ab.

03

Nachweise sammeln

Beim Umzug fragen Sie die neue Adresse auf der Seite „Altyapı Sorgulama“ des Anbieters ab und speichern einen Screenshot des Ergebnisses; ergänzen Sie das mit der Adressbescheinigung „Adres Bilgileri Sorgulama“ aus e-Devlet. Bei Geschwindigkeits- oder Ausfallproblemen bewahren Sie Störungsticketnummern und Speedtest-Ergebnisse auf, bei Preisänderungen die Benachrichtigung per SMS oder E-Mail.

04

Kündigung schriftlich erfassen lassen

Folgen Sie in der App unter „İşlemler“ oder „Destek“ dem Punkt „Abonelik İptali“ bzw. „Fesih Talebi“; fehlt dieser, rufen Sie den Kundenservice an und lassen Sie den Antrag protokollieren. Nennen Sie Ihren Grund und ausdrücklich die Forderung, dass keine Ablösegebühr berechnet wird, und hängen Sie die Belege an. Notieren Sie am Ende die Vorgangs- oder Antragsnummer.

05

Ergebnis und Schlussrechnung kontrollieren

Prüfen Sie nach der Bestätigung im Bereich „Faturalarım“ die letzte Rechnung. Es darf keine Position für Ablösegebühr, Rückforderung gewährter Rabatte oder Modemkosten enthalten sein. Fällt das gestellte Modem unter die Rückgabepflicht, senden Sie es über den vom Anbieter genannten Versand- oder Shop-Weg zurück und behalten den Abgabenachweis.

06

Bei Ablehnung BTK einschalten

Lehnt der Anbieter ab oder stellt die Ablösegebühr trotzdem in Rechnung, öffnen Sie in e-Devlet den Dienst „Bilgi Teknolojileri ve İletişim Kurumu - Tüketici Şikayeti Başvurusu“. Reichen Sie die Beschwerde mit Anbietername, Kundennummer und Ihrer Antragsnummer beim Anbieter ein und laden Sie alle Belege als Anhang hoch.

07

Notfalls Verbraucherweg gehen

Bleibt das BTK-Verfahren ohne Ergebnis, wenden Sie sich über e-Devlet mit „Tüketici Şikayeti Başvurusu (TÜBİS)“ an die Verbraucherschlichtungsstelle Ihres Wohnorts. Legen Sie Vertrag, Kündigungsprotokoll, Rechnungen und Schriftverkehr bei. Streitigkeiten oberhalb der Wertgrenze gehen an das Verbrauchergericht.

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Tipps

Rückt das Ende der Mindestlaufzeit näher, ist es am sichersten, die Kündigung auf danach zu verschieben: nach Ablauf entsteht keine Ablösegebühr.
Notieren Sie bei jedem Telefonat Datum, Uhrzeit und Vorgangsnummer, denn die Beweislast liegt weitgehend bei Ihnen.
Reichen Sie den Antrag nicht nur telefonisch ein, sondern zusätzlich über den schriftlichen Support-Kanal im Online-Kundenportal, damit er dokumentiert ist.
Beim Umzug sollten Sie die Aussage „eine Umschaltung ist nicht möglich“ schriftlich verlangen; das ist die stärkste Grundlage für eine kostenfreie Kündigung.
Stellen Sie die Zahlungen während des Verfahrens nicht komplett ein: Wer alles außer dem bestrittenen Posten zahlt, vermeidet Verzugszinsen und Vollstreckung.

Achtung

Der teuerste Fehler ist, die Rechnung nicht zu zahlen, um den Anschluss von selbst schließen zu lassen. Auch eine Sperrung wegen Zahlungsrückstand gilt als Vertragsverstoß: Ablösegebühr und rückgeforderte Rabatte werden fällig, der Eintrag kann Ihre Kreditwürdigkeit belasten und in eine Vollstreckung münden. Kündigen Sie immer schriftlich und mit Vorgangsnummer.

Häufige Fragen

+Ich bin vor Ablauf der Laufzeit umgezogen, zahle ich eine Ablösegebühr?

Wenn der Anbieter an der neuen Adresse keine Infrastruktur hat und keine Umschaltung möglich ist, darf keine Gebühr verlangt werden. Gibt es Infrastruktur und Sie wollen nur nicht umschalten, kann eine Gebühr entstehen. Verlangen Sie die Absage schriftlich.

+Die Ablösegebühr steht schon auf der Rechnung, was nun?

Legen Sie zuerst schriftlich Widerspruch beim Anbieter ein und belegen Sie Ihren Grund. Bleibt das erfolglos, folgt die Verbraucherbeschwerde bei der BTK über e-Devlet und danach die Verbraucherschlichtungsstelle.

+Meine Geschwindigkeit liegt weit unter dem Vertrag, ist das ein berechtigter Grund?

Dauerhaft belegte Geschwindigkeitsverluste oder Ausfälle gelten als Nichteinhaltung der Dienstqualität und können eine kostenfreie Kündigung begründen. Sammeln Sie dafür regelmäßig Störungsticketnummern und Speedtest-Ergebnisse.

+Der Vertrag läuft auf eine andere Person, kann ich kündigen?

Nein, kündigen kann nur der Vertragsinhaber oder eine Person mit notarieller Vollmacht. Ist der Inhaber verstorben, ist eine kostenfreie Kündigung mit Erbschein möglich.

+Muss ich das Modem zurückgeben?

Modems, die im Rahmen einer Kampagne zur kostenlosen Nutzung überlassen wurden, gehen meist zurück; gekaufte Geräte bleiben bei Ihnen. Prüfen Sie die Modem-Klausel im Vertrag und lassen Sie sich bei der Rückgabe einen Nachweis geben.

Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: 15. September 2026. sag uns Bescheid. Die Schritte beziehen sich auf das türkische Verfahren; Menünamen der Anbieter-Apps sowie die Stellen BTK, e-Devlet und TÜBİS sind im Original belassen.

Dieser Inhalt dient der Information; bei Behördengängen gelten die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle. Details: Haftungsausschluss.

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