Wie lässt sich eine Erbschaft im Grundbuch eintragen?

So beantragen Sie die Erbenbescheinigung und lassen geerbte Immobilien in der Türkei auf die Erben umschreiben.

Tapu Müdürlüğü ortamında veraset ilamı ve taşınmaz belgelerinin bulunduğu masa

Kurze Antwort

Beantragen Sie zunächst bei einem Notar oder beim zuständigen Zivilgericht eine amtliche Erbenbescheinigung. Prüfen Sie anschließend den Eintrag im staatlichen Onlineportal, erledigen Sie die erforderlichen Steuer- und Gemeindeschritte und stellen Sie über WebTapu im Bereich „Antragsvorgänge“ einen Antrag auf Erbübertragung. Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen und trägt die Erben danach ein.

Das brauchst du

Personalausweise oder Reisepässe aller Erben
Amtliche Erbenbescheinigung oder gerichtlicher Erbnachweis
Offizielle Angaben zum Sterbefall
Grundbuch-, Flurstücks- oder Parzellendaten der Immobilie
Gegebenenfalls Unterlagen vom Finanzamt oder der Gemeinde

Schritt für Schritt

01

Wählen Sie den Weg zur Erbenbescheinigung

Beantragen Sie die Erbenbescheinigung, sofern möglich, bei einem Notar; andernfalls wenden Sie sich an das zuständige Zivilgericht. Legen Sie beim Notar die Ausweise und die Angaben zum Sterbefall vor. Bei einem Gerichtsverfahren erhalten Sie beim zuständigen Gericht oder bei der zentralen Annahmestelle Hinweise zur Einreichung.

02

Prüfen Sie die Erbenbescheinigung

Kontrollieren Sie nach der Ausstellung im staatlichen Onlineportal im Bereich der Justizdienste, ob die Bescheinigung erfasst ist. Vergleichen Sie Namen, Erben und Erbquoten sorgfältig. Bei Fehlern wenden Sie sich vor dem Grundbuchantrag an den ausstellenden Notar oder das Gericht.

03

Erledigen Sie Steuer- und Gemeindeschritte

Prüfen Sie im interaktiven Steuerportal die erforderlichen Meldungen zur Erbschafts- und Übertragungssteuer oder wenden Sie sich an das Finanzamt. Falls für die Immobilie ein kommunaler Verkehrswert oder ein weiteres Dokument verlangt wird, beantragen Sie es bei der zuständigen Gemeinde. Klären Sie dort vorher, welches Dokument aktuell anerkannt wird.

04

Erstellen Sie den Antrag in WebTapu

Öffnen Sie WebTapu und wählen Sie „Antragsvorgänge“ sowie anschließend „Antrag stellen“. Wählen Sie die Immobilie und die dort angezeigte Antragsart für Erbübertragung oder Eigentumsübertragung aus und laden Sie die verlangten Unterlagen hoch. Wird die Immobilie nicht angezeigt, lassen Sie die Daten vom Grundbuchamt bestätigen.

05

Verfolgen Sie den Antrag beim Grundbuchamt

Überwachen Sie den Vorgang in WebTapu unter „Antragsverfolgung“ und beachten Sie Termin- oder Bearbeitungshinweise. Das Grundbuchamt prüft die Erbenbescheinigung, die Erbenangaben, den Steuerstatus und die Immobiliendaten. Werden weitere Unterlagen verlangt, reichen Sie diese nach den Angaben im Antrag ein.

06

Schließen Sie die Umschreibung ab

Befolgen Sie die vom Grundbuchamt mitgeteilten Schritte gemeinsam mit allen Erben oder ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern. Prüfen Sie nach der Eintragung im staatlichen Grundbuchportal oder in WebTapu die Eigentümer und Erbquoten. Bei Abweichungen wenden Sie sich an das Amt, das den Vorgang bearbeitet hat.

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Tipps

Vergleichen Sie Namen, Identitätsdaten und Erbquoten in der Erbenbescheinigung vor dem Antrag sorgfältig mit den Grundbuchdaten.
Klären Sie vorab mit dem Grundbuchamt, ob eine Vollmacht für die Vertretung eines Erben ausreicht und welche Form sie haben muss.
Laden Sie nur lesbare und aktuelle Dokumente in WebTapu hoch, da fehlende oder unklare Unterlagen die Bearbeitung verzögern können.
Prüfen Sie bei mehreren Immobilien jede Eintragung und jeden Antrag separat.

Achtung

Die Erbenbescheinigung überträgt das Eigentum nicht automatisch im Grundbuch. Fehlende Steuerangaben, falsche Erbquoten, unvollständige Vollmachten oder widersprüchliche Registerdaten können die Eintragung verzögern; bei Streit zwischen den Erben kann rechtliche Beratung erforderlich sein.

Häufige Fragen

+Wo erhält man eine Erbenbescheinigung?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann sie bei einem Notar beantragt werden. Kann der Notar sie nicht ausstellen, ist das zuständige Zivilgericht anzurufen, das die Erbenstellung anhand der amtlichen Register prüft.

+Ist eine Grundbuchumschreibung ohne Erbenbescheinigung möglich?

In der Regel nicht. Das Grundbuchamt benötigt einen amtlichen Nachweis der Erben und ihrer Quoten, etwa eine notarielle oder gerichtliche Erbenbescheinigung.

+Müssen alle Erben persönlich erscheinen?

Das hängt von der konkreten Eintragung und den Vorgaben des Grundbuchamts ab. Alle Erben oder ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter können erforderlich sein; klären Sie die Vertretungs- und Unterschriftsregeln vor dem Termin.

+Reicht ein WebTapu-Antrag für die Eigentumsübertragung aus?

Nein. WebTapu übermittelt die Unterlagen elektronisch, ersetzt aber nicht die Prüfung und Eintragung durch das Grundbuchamt. Erst nach erfolgreicher Kontrolle wird die Umschreibung abgeschlossen.

Quellen und Prüfung

Offizielle Seiten für diesen Vorgang

Zuletzt geprüft: 23. September 2026. sag uns Bescheid.

Dieser Inhalt dient der Information; bei Behördengängen gelten die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle. Details: Haftungsausschluss.

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