Wie lässt sich eine Erbschaft im Grundbuch eintragen?
So beantragen Sie die Erbenbescheinigung und lassen geerbte Immobilien in der Türkei auf die Erben umschreiben.

Kurze Antwort
Beantragen Sie zunächst bei einem Notar oder beim zuständigen Zivilgericht eine amtliche Erbenbescheinigung. Prüfen Sie anschließend den Eintrag im staatlichen Onlineportal, erledigen Sie die erforderlichen Steuer- und Gemeindeschritte und stellen Sie über WebTapu im Bereich „Antragsvorgänge“ einen Antrag auf Erbübertragung. Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen und trägt die Erben danach ein.
Das brauchst du
Schritt für Schritt
Wählen Sie den Weg zur Erbenbescheinigung
Beantragen Sie die Erbenbescheinigung, sofern möglich, bei einem Notar; andernfalls wenden Sie sich an das zuständige Zivilgericht. Legen Sie beim Notar die Ausweise und die Angaben zum Sterbefall vor. Bei einem Gerichtsverfahren erhalten Sie beim zuständigen Gericht oder bei der zentralen Annahmestelle Hinweise zur Einreichung.
Prüfen Sie die Erbenbescheinigung
Kontrollieren Sie nach der Ausstellung im staatlichen Onlineportal im Bereich der Justizdienste, ob die Bescheinigung erfasst ist. Vergleichen Sie Namen, Erben und Erbquoten sorgfältig. Bei Fehlern wenden Sie sich vor dem Grundbuchantrag an den ausstellenden Notar oder das Gericht.
Erledigen Sie Steuer- und Gemeindeschritte
Prüfen Sie im interaktiven Steuerportal die erforderlichen Meldungen zur Erbschafts- und Übertragungssteuer oder wenden Sie sich an das Finanzamt. Falls für die Immobilie ein kommunaler Verkehrswert oder ein weiteres Dokument verlangt wird, beantragen Sie es bei der zuständigen Gemeinde. Klären Sie dort vorher, welches Dokument aktuell anerkannt wird.
Erstellen Sie den Antrag in WebTapu
Öffnen Sie WebTapu und wählen Sie „Antragsvorgänge“ sowie anschließend „Antrag stellen“. Wählen Sie die Immobilie und die dort angezeigte Antragsart für Erbübertragung oder Eigentumsübertragung aus und laden Sie die verlangten Unterlagen hoch. Wird die Immobilie nicht angezeigt, lassen Sie die Daten vom Grundbuchamt bestätigen.
Verfolgen Sie den Antrag beim Grundbuchamt
Überwachen Sie den Vorgang in WebTapu unter „Antragsverfolgung“ und beachten Sie Termin- oder Bearbeitungshinweise. Das Grundbuchamt prüft die Erbenbescheinigung, die Erbenangaben, den Steuerstatus und die Immobiliendaten. Werden weitere Unterlagen verlangt, reichen Sie diese nach den Angaben im Antrag ein.
Schließen Sie die Umschreibung ab
Befolgen Sie die vom Grundbuchamt mitgeteilten Schritte gemeinsam mit allen Erben oder ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern. Prüfen Sie nach der Eintragung im staatlichen Grundbuchportal oder in WebTapu die Eigentümer und Erbquoten. Bei Abweichungen wenden Sie sich an das Amt, das den Vorgang bearbeitet hat.
Tipps
Achtung
Die Erbenbescheinigung überträgt das Eigentum nicht automatisch im Grundbuch. Fehlende Steuerangaben, falsche Erbquoten, unvollständige Vollmachten oder widersprüchliche Registerdaten können die Eintragung verzögern; bei Streit zwischen den Erben kann rechtliche Beratung erforderlich sein.
Häufige Fragen
+Wo erhält man eine Erbenbescheinigung?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann sie bei einem Notar beantragt werden. Kann der Notar sie nicht ausstellen, ist das zuständige Zivilgericht anzurufen, das die Erbenstellung anhand der amtlichen Register prüft.
+Ist eine Grundbuchumschreibung ohne Erbenbescheinigung möglich?
In der Regel nicht. Das Grundbuchamt benötigt einen amtlichen Nachweis der Erben und ihrer Quoten, etwa eine notarielle oder gerichtliche Erbenbescheinigung.
+Müssen alle Erben persönlich erscheinen?
Das hängt von der konkreten Eintragung und den Vorgaben des Grundbuchamts ab. Alle Erben oder ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter können erforderlich sein; klären Sie die Vertretungs- und Unterschriftsregeln vor dem Termin.
+Reicht ein WebTapu-Antrag für die Eigentumsübertragung aus?
Nein. WebTapu übermittelt die Unterlagen elektronisch, ersetzt aber nicht die Prüfung und Eintragung durch das Grundbuchamt. Erst nach erfolgreicher Kontrolle wird die Umschreibung abgeschlossen.
Quellen und Prüfung
Offizielle Seiten für diesen Vorgang
Zuletzt geprüft: 23. September 2026. sag uns Bescheid.
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